Bausparvertrag auszahlen lassen: So geht's richtig

Bausparvertrag auszahlen lassen

Rund 24 Millionen Bausparverträge existieren in Deutschland. Fast jeder zweite Haushalt besitzt mindestens einen solchen Vertrag. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt, das Bausparguthaben auszahlen zu lassen? Und welche Schritte sind dafür nötig?

Wer seinen Bausparvertrag auszahlen lassen möchte, muss einige Regeln beachten. Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Die Kündigungsfristen liegen bei drei bis sechs Monaten – je nach Bausparkasse und Tarif. Das Kündigungsschreiben muss die Vertragsnummer, den vollständigen Namen und die aktuelle Adresse enthalten. Der Versand per Einschreiben ist ratsam, um einen Nachweis zu sichern.

Bei einer vorzeitigen Bausparvertrag Auszahlung können Kosten anfallen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt zwischen 0,5 und 1 Prozent der Bausparsumme pro Monat bei verkürzter Kündigungsfrist. Dieser Faktor beeinflusst direkt, wie viel vom angesparten Guthaben tatsächlich ausgezahlt wird.

Um die volle Bausparsumme erhalten zu können, ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Anbieter wie Schwäbisch Hall, Wüstenrot oder die LBS haben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Ein genauer Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich vor jeder Entscheidung.

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick

  • Eine Kündigung des Bausparvertrags ist jederzeit möglich – Kündigungsfristen von drei bis sechs Monaten sind einzuhalten.
  • Das Kündigungsschreiben muss Vertragsnummer, Name und Adresse enthalten und sollte per Einschreiben versendet werden.
  • Bei vorzeitiger Kündigung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 bis 1 Prozent der Bausparsumme pro Monat an.
  • Staatliche Förderungen können bei vorzeitiger Auszahlung zurückgefordert werden.
  • Die Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Bausparkasse erheblich.
  • Steuerliche Aspekte sollten vor der Auszahlung geprüft werden, um Verluste zu vermeiden.

Was ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag zählt zu den ältesten Finanzprodukten in Deutschland. Er verbindet gezieltes Sparen mit einem späteren Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Bevor die Auszahlung eines solchen Vertrags beantragt werden kann, ist ein Verständnis der Grundlagen entscheidend.

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Definition und Zweck

Die Bausparkasse Definition beschreibt ein spezialisiertes Kreditinstitut, das Bausparverträge anbietet und verwaltet. Zweck: die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen wie Hausbau, Kauf oder Modernisierung. Bei Vertragsabschluss wird eine feste Bausparsumme vereinbart – etwa 50.000 Euro. Davon spart der Bausparer rund die Hälfte selbst an.

Das Bausparen Prinzip basiert auf einem kollektiven Spargedanken. Alle Bausparer zahlen in einen gemeinsamen Topf ein. Aus diesem Topf werden die Darlehen an zuteilungsreife Sparer vergeben.

Funktionsweise im Überblick

Die Bausparvertrag Funktionsweise gliedert sich in zwei zentrale Phasen. Die Ansparphase Darlehensphase bildet das Kerngerüst: Zunächst zahlt der Sparer regelmäßig Beiträge ein. In dieser Zeit fungiert die Bausparkasse als Darlehensnehmerin. Nach Erreichen der Mindestbewertungszahl folgt die Zuteilung und der mögliche Darlehensbezug.

Beim Abschluss fallen Abschlussgebühren an, die je nach Anbieter variieren:

Bausparkasse Abschlussgebühr Jahresentgelt
Schwäbisch Hall 1,60 % 12 Euro
Wüstenrot 1,50 % 18 Euro
Badenia 1,60 % 15 Euro
BHW 1,00 % 12 Euro
LBS (regional) 1,00–1,60 % 12–18 Euro

Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro bedeutet eine Gebühr von 1,60 % bereits 800 Euro Abschlusskosten. Diese Unterschiede sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden – sie beeinflussen die spätere Auszahlung direkt.

Vorteile eines Bausparvertrags

Ein Bausparvertrag bietet Sparern drei zentrale Vorteile: staatliche Zuschüsse, günstige Darlehenskonditionen und langfristige Kalkulierbarkeit. Gerade in Zeiten schwankender Kapitalmärkte verdienen diese Aspekte eine genaue Betrachtung – besonders vor einer geplanten Auszahlung.

Staatliche Zuschüsse und Zulagen

Die staatliche Förderung Bausparen umfasst mehrere Programme. Die Wohnungsbauprämie wird bei wohnwirtschaftlicher Verwendung nach einer siebenjährigen Mindestlaufzeit ausgezahlt. Riester-Zulagen ergänzen das Sparvolumen spürbar:

Förderung Betrag pro Jahr Voraussetzung
Grundzulage (Alleinstehende) 175 Euro Riester-förderfähiger Vertrag
Grundzulage (Verheiratete) 350 Euro Beide Partner förderfähig
Berufseinsteigerbonus (unter 25 Jahre) 200 Euro (einmalig) Erstmaliger Riester-Vertrag
Kinderzulage (vor 2008 geboren) 185 Euro Kindergeldanspruch
Kinderzulage (ab 2008 geboren) 300 Euro Kindergeldanspruch

Günstige Darlehenskonditionen

Die Bauspardarlehen Zinsen liegen derzeit unter dem Marktzinsniveau. Das macht Bausparverträge bei steigenden Leitzinsen besonders attraktiv. Die Guthabenverzinsung in der Sparphase fällt mit rund 0,1 % jährlich dagegen gering aus. Zum Vergleich: Globale Aktienfonds erzielten laut BVI-Statistik durchschnittlich 6,6 % Rendite über sechs Jahre.

Langfristige Kalkulierbarkeit

Der Darlehenszins steht bereits bei Vertragsabschluss fest. Sparer kennen ihre monatliche Belastung über die gesamte Laufzeit. Diese Planungssicherheit ist ein entscheidender Faktor – vor allem für Familien, die den Immobilienerwerb fest einplanen. Ob sich die Kombination aus Wohnungsbauprämie, Riester-Zulagen und günstigen Bauspardarlehen Zinsen im Einzelfall lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Die folgenden Abschnitte beleuchten die konkreten Voraussetzungen für eine Auszahlung.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Bevor eine Auszahlung des Bausparvertrags möglich ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Drei zentrale Kriterien entscheiden darüber, ob ein Vertrag die Zuteilungsreife erreichen kann. Ohne deren Erfüllung bleibt das angesparte Kapital gebunden.

Bausparsumme ansparen und Zuteilungsreife erreichen

Bausparsumme und Ansparphase

Wer die Bausparsumme ansparen möchte, muss ein festgelegtes Mindestsparguthaben erreichen. Dieses beträgt in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind das zwischen 20.000 und 25.000 Euro.

Neben dem Mindestsparguthaben gelten zwei weitere Voraussetzungen:

  • Eine Mindestsparzeit von durchschnittlich 18 Monaten
  • Das Erreichen einer Mindestbewertungszahl, die eine faire Zuteilung unter allen Bausparern sicherstellt

Im Durchschnitt dauert es rund sieben Jahre, bis ein Vertrag die Zuteilungsreife erreichen kann. Bei einem Guthaben von 15.000 Euro und einer Bausparsumme von 50.000 Euro stehen je nach Tarif verschiedene Auszahlungsoptionen offen – etwa die reine Guthabenauszahlung oder die Kombination mit einem Bauspardarlehen.

Kriterium Anforderung Typischer Zeitraum
Mindestsparguthaben 40–50 % der Bausparsumme 5–7 Jahre
Mindestsparzeit Ca. 18 Monate 1,5 Jahre
Mindestbewertungszahl Tarifabhängig Variabel

Mindestlaufzeit verstehen

Die Bausparvertrag Kündigungsfrist ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen geregelt – meist in Paragraf 15. Sie beträgt je nach Bausparkasse drei bis sechs Monate. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt keine Auszahlung.

Verträge, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, unterliegen keiner Pflicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Das Guthaben kann frei eingesetzt werden.

Für die steuerlichen Folgen einer vorzeitigen Kündigung gelten gesonderte Regeln, die im nächsten Abschnitt zu den Auszahlungsmöglichkeiten näher erläutert werden.

Auszahlungsmöglichkeiten im Detail

Wer einen Bausparvertrag besitzt, steht bei Zuteilungsreife vor mehreren Optionen. Die Wahl hängt vom individuellen Finanzbedarf ab. Drei Wege stehen zur Verfügung: die komplette Auszahlung, eine anteilige Entnahme oder die Kombination aus Guthaben und Darlehen.

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Einmalige Auszahlung

Bei Zuteilungsreife kann die Bausparkasse Guthaben auszahlen – ohne Abzüge oder Abschläge. Der Betrag umfasst alle eingezahlten Sparraten, aufgelaufene Zinsen und etwaige Bonuszinsen. Staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie bleiben erhalten, sofern die siebenjährige Bindungsfrist eingehalten wurde.

Vor Zuteilungsreife ist eine Auszahlung nur durch Kündigung möglich. In diesem Fall gelten Kündigungsfristen von mehreren Monaten, und Förderungen müssen zurückgezahlt werden.

Teilweise Auszahlung

Die Teilung Bausparsumme bietet eine flexible Lösung. Ein Vertrag über 100.000 Euro mit 20.000 Euro Guthaben lässt sich beispielsweise in zwei Verträge aufsplitten:

UrsprungsvertragTeilvertrag ATeilvertrag B
100.000 € Bausparsumme40.000 € Bausparsumme60.000 € Bausparsumme
20.000 € GuthabenZuteilungsreifWeiter besparen

Zu beachten: Die Abschlussgebühr für den weggefallenen Teil wird nicht erstattet. Wer Bausparen Auszahlung beantragen möchte, sollte diese Kosten vorab einkalkulieren. Ausführliche Informationen zu den Auszahlungsoptionen bietet der Ratgeber zur Auszahlung eines Bausparvertrags.

Kombination mit Darlehen

Die Wahlzuteilung ermöglicht den früheren Zugang zum Bauspardarlehen – bereits ab einer Ansparquote von 25 Prozent. Der Preis: höhere Darlehenszinsen gegenüber der regulären Zuteilung. Sondertilgungen sind gemäß den Bausparbedingungen jederzeit möglich und reduzieren die Restschuld ohne zusätzliche Gebühren.

Ein Bausparvertrag mit 80.000 Euro Bausparsumme und 20.000 Euro Guthaben ergibt ein maximales Darlehen von 60.000 Euro.

Steuerliche Aspekte der Auszahlung

Die steuerliche Behandlung eines Bausparvertrags spielt bei der Auszahlung eine zentrale Rolle. Je nach Vertragslaufzeit, Verwendungszweck und Art der Förderung können unterschiedliche steuerliche Folgen eintreten. Sparer sollten diese Aspekte vor der Auszahlung genau prüfen.

Bausparvertrag Steuern bei der Auszahlung

Steuerfreibeträge nutzen

Beim Thema Bausparvertrag Steuern ist der Sparerpauschbetrag entscheidend. Dieser beträgt seit 2023 für Einzelpersonen 1.000 Euro und für Ehepaare 2.000 Euro pro Jahr. Zinserträge aus dem Bausparguthaben bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei. Ein rechtzeitig eingereichter Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse verhindert den automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Wohnungsbauprämie Rückzahlung: Wird der Vertrag vor Ablauf von sieben Jahren gekündigt, entfällt der Anspruch auf die Prämie – sofern keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wird. Zu den anerkannten Zwecken zählen:

  • Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung
  • Neubau eines Wohnhauses
  • Sanierung und Renovierung bestehender Wohnräume
  • Erwerb von Wohnrechten

Steuerpflichtige Erträge

Wer einen Riester-geförderten Bausparvertrag vorzeitig auflöst, muss die Riester-Förderung zurückzahlen. Das betrifft sämtliche Zulagen und Steuervorteile aus den vergangenen Jahren. Eine Alternative: Das Guthaben lässt sich in einen anderen riesterfähigen Sparplan übertragen. Die Bausparkasse kann für diesen Vorgang Gebühren berechnen.

Förderung Rückzahlung bei vorzeitiger Kündigung Vermeidung der Rückzahlung
Wohnungsbauprämie Prämie entfällt vollständig Wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen
Riester-Zulagen Zulagen + Steuervorteile zurückzahlen Übertragung in riesterfähigen Vertrag
Zinserträge 25 % Kapitalertragsteuer + Soli Freistellungsauftrag einreichen

Gerade für Menschen in besonderen Lebenssituationen lohnt sich eine genaue Prüfung – etwa bei der Altersvorsorge für Menschen mit Behinderungen. Bei manchen Tarifen fällt ein Diskont von zwei Prozent des Guthabens an, wenn die Auszahlung vor der regulären Zuteilung erfolgt. Diese Kosten sollten in die Gesamtkalkulation einfließen, bevor der Antrag gestellt wird.

So beantragen Sie die Auszahlung

Die Bausparguthaben Auszahlung erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Ob nach Zuteilungsreife oder bei dem Wunsch, den Bausparvertrag vorzeitig kündigen zu wollen: Der Prozess folgt klaren Regeln. Wer die einzelnen Schritte kennt, vermeidet Verzögerungen und unnötige Kosten.

Bausparguthaben Auszahlung beantragen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Bei Erreichen der Zuteilungsreife sendet die Bausparkasse einen Zuteilungsantrag zu. Dieser bietet drei Optionen:

  1. Das Bauspardarlehen beantragen und die gesamte Bausparsumme nutzen.
  2. Nur das angesparte Guthaben auszahlen lassen – ohne Darlehen.
  3. Den Vertrag weiterbesparen und die Zuteilung ruhen lassen.

Wichtig: Ohne Rückmeldung läuft der Vertrag automatisch weiter. Zuteilungstermine erfolgen in der Regel quartalsweise.

Wer den Bausparvertrag vorzeitig kündigen möchte, muss ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post oder Fax einreichen. Eine digitale E-Mail reicht bei den meisten Bausparkassen nicht aus. Die typische Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Ein passendes Kündigungsschreiben Muster erleichtert die korrekte Formulierung.

Vor jeder Kündigung empfiehlt sich eine Prüfung möglicher Prämienverluste – besonders bei Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage.

Wichtige Unterlagen

Für eine reibungslose Bearbeitung sind bestimmte Dokumente erforderlich. Die Bausparguthaben Auszahlung setzt eine vollständige Identifikation voraus.

Dokument Zweck
Personalausweis oder Reisepass Identitätsprüfung des Vertragsinhabers
Bausparnummer Eindeutige Zuordnung des Vertrags
Bankverbindung (IBAN) Überweisung des Guthabens
Originalvertrag oder Kontoauszüge Nachweis der Vertragsdaten
Kündigungsschreiben mit Unterschrift Rechtsverbindliche Willenserklärung

Die Bausparnummer findet sich auf jedem Kontoauszug der Bausparkasse. Sie ist bei jeder Kommunikation anzugeben. Mit diesen Unterlagen steht einer zügigen Bearbeitung – ob bei Zuteilung oder vorzeitiger Kündigung – nichts im Weg.

Mögliche Schwierigkeiten bei der Auszahlung

Die Auszahlung eines Bausparvertrags verläuft nicht immer reibungslos. Typische Bausparvertrag Probleme reichen von Bearbeitungsverzögerungen bis hin zur einseitigen Vertragskündigung durch das Institut. Sparer sollten ihre Rechte kennen, bevor sie den Auszahlungsprozess starten.

Verspätungen und unerwartete Hürden

Ein häufiges Ärgernis: Die Bausparkasse Kündigung durch Bank bei Altverträgen mit attraktiven Zinssätzen. Betroffen sind vor allem Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden. Das Kündigungsrecht Bausparkasse stützt sich auf § 489 BGB. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorgehen in zwei Urteilen bestätigt (Az. XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). Eine Kündigung ist zulässig, wenn:

  • Die Bausparsumme vollständig angespart wurde
  • Der Vertrag seit über zehn Jahren zuteilungsreif ist – ohne Darlehensabruf
Kündigungsgrund Rechtsgrundlage Frist Mögliche Kosten
Bausparsumme voll angespart § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB 6 Monate Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Zuteilungsreif seit über 10 Jahren § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB 6 Monate Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Verkürzte Kündigungsfrist Vertragliche Regelung Unter 6 Monate 0,5–1 % der Bausparsumme pro Monat

Ansprechpartner für Beschwerden

Wer eine Kündigung für unrechtmäßig hält, kann eine BaFin Beschwerde einreichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft, ob das Institut regulatorische Vorgaben einhält. Eine formelle BaFin Beschwerde ist kostenfrei und online möglich.

Vor dem Gang zur Aufsichtsbehörde empfiehlt sich eine schriftliche Beschwerde direkt bei der Bausparkasse. Bleibt diese erfolglos, stehen Verbraucherzentralen und Schlichtungsstellen als Vermittler bereit. Für die anschließend im Artikel behandelten Alternativen zum Bausparvertrag lohnt ein Vergleich der jeweiligen Kündigungsbedingungen.

Alternativen zum Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist nicht die einzige Option für den Vermögensaufbau oder die Immobilienfinanzierung. Wer Alternativen Bausparen prüft, findet am Markt mehrere Produkte mit teils deutlich besseren Renditen. Die Wahl hängt vom individuellen Ziel ab: Geht es um reines Sparen oder um eine spätere Baufinanzierung Alternative?

Vergleich zu anderen Sparformen

Ein Tagesgeld Vergleich zeigt: Aktuelle Angebote liegen bei über 2,5 % Zinsen pro Jahr. Bausparverträge bieten in der Ansparphase oft nur 0,1 %. Wer Festgeld statt Bausparvertrag wählt, sichert sich feste Zinsen über eine definierte Laufzeit – ebenfalls über 2,5 %.

Globale Aktienfonds erzielten laut BVI-Statistik eine durchschnittliche Rendite von 6,6 % über sechs Jahre. Das Risiko ist höher, die Renditechancen sind es ebenso.

Sparform Durchschnittliche Rendite p.a. Flexibilität Risiko
Bausparvertrag 0,1 % Gering Sehr niedrig
Tagesgeld 2,5 – 3,0 % Sehr hoch Sehr niedrig
Festgeld (1–3 Jahre) 2,5 – 3,2 % Gering Sehr niedrig
Globale Aktienfonds ca. 6,6 % Hoch Mittel bis hoch

Vor- und Nachteile der Alternativen

Stiftung Warentest empfiehlt: Ein Bauspardarlehen eignet sich meist als Ergänzung zum Bankdarlehen. Die schnellere Tilgungspflicht erhöht die monatliche Belastung. Klassische Bankdarlehen bieten niedrigere Zinsen bei einer Beleihung von 60–80 % des Immobilienwerts.

Für Sparer ohne Immobilienwunsch ist Festgeld statt Bausparvertrag die unkompliziertere Lösung. Wer eine Baufinanzierung Alternative sucht, profitiert vom Sonderkündigungsrecht nach § 498 BGB: Nach zehn Jahren plus sechs Monaten entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung – etwa bei Schwäbisch Hall.

  • Tagesgeld: Maximale Flexibilität, tägliche Verfügbarkeit
  • Festgeld: Planbare Zinsen ohne Abschlussgebühren
  • Aktienfonds: Höchste Renditechancen bei längerem Anlagehorizont
  • Bankdarlehen: Günstigere Konditionen bei guter Beleihungsquote

Die Entscheidung für oder gegen einen Bausparvertrag sollte auf einer nüchternen Kostenanalyse basieren. Ein genauer Tagesgeld Vergleich und die Prüfung aller Alternativen Bausparen lohnen sich vor jeder Vertragsunterschrift.

Fazit: Lohnt sich die Auszahlung des Bausparvertrags?

Die Frage „Bausparvertrag behalten oder kündigen" lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung hängt von der persönlichen Lebenssituation, den aktuellen Marktzinsen und den eigenen Plänen rund um den Immobilienerwerb ab. Wer seine Immobilienfinanzierung planen möchte, sollte alle Faktoren sorgfältig abwägen.

Individuelle Entscheidungskriterien

Eine Bausparvertrag Guthabenauszahlung ist besonders sinnvoll, wenn kein Immobilienkauf geplant ist oder bessere Anlagealternativen bestehen. Laut Statistik ist die durchschnittliche Immobilienkäuferin in Deutschland 41,6 Jahre alt und nimmt einen Kredit von rund 112.000 Euro bei einer Monatsrate von 799 Euro auf. Wer von diesem Profil abweicht, sollte die eigene Situation genau prüfen. Abschlussgebühren und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen gehören in jede Kalkulation.

Schlussgedanken und Empfehlungen

Bausparen lohnt sich vor allem bei kleineren Darlehenssummen unter 50.000 Euro. Viele Banken lehnen solche Kleinkredite für Immobilien ab – das Bauspardarlehen füllt diese Lücke. Sonderzahlungen sind während der Darlehensphase meist flexibler möglich als bei klassischen Bankkrediten. Wer bei den aktuellen Marktzinsen eine Immobilie erwerben will, profitiert von der Zinssicherheit des Bausparvertrags.

Jede Entscheidung zur Auszahlung erfordert eine nüchterne Analyse der individuellen Finanzsituation. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Finanzberater kann helfen, die richtige Wahl zu treffen.

FAQ

Wie kann man einen Bausparvertrag auszahlen lassen?

Die Guthabenauszahlung erfolgt entweder bei Zuteilungsreife oder durch vorzeitige Kündigung. Bei Zuteilungsreife sendet die Bausparkasse einen Zuteilungsantrag mit drei Optionen: Bauspardarlehen beantragen, nur das Bausparguthaben auszahlen oder den Vertrag weiterbesparen. Alternativ lässt sich der Bausparvertrag jederzeit schriftlich kündigen, wobei Kündigungsfristen zwischen drei und sechs Monaten einzuhalten sind. Die Kündigung muss per Post oder Fax mit Unterschrift, Bausparnummer, gewünschtem Kündigungsdatum und Kontoverbindung für die Überweisung erfolgen.

Welche Kündigungsfrist gilt beim Bausparvertrag?

Die Bausparvertrag Kündigungsfrist beträgt je nach Bausparkasse und Tarif zwischen drei und sechs Monaten. Die exakte Frist ist in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegt, häufig in Paragraf 15. Wer die Frist verkürzen möchte, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 bis 1 Prozent der Bausparsumme pro Monat rechnen – bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro können das mehrere tausend Euro sein.

Kann man einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen?

Einen Bausparvertrag vorzeitig kündigen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings entstehen dabei potenzielle Kosten: Die Vorfälligkeitsentschädigung bei verkürzter Kündigungsfrist sowie der mögliche Verlust staatlicher Förderungen. Die Wohnungsbauprämie entfällt bei Kündigung vor Ablauf der siebenjährigen Mindestlaufzeit ohne wohnwirtschaftliche Verwendung. Bei Riester-geförderten Verträgen müssen sämtliche erhaltenen Zulagen zurückerstattet werden. Manche Tarife sehen zusätzlich einen Diskont von zwei Prozent des Guthabens vor.

Was passiert mit staatlichen Förderungen bei der Auszahlung?

Bei der Auszahlung der Bausparsumme ohne wohnwirtschaftliche Verwendung gehen staatliche Förderungen unter bestimmten Umständen verloren. Die Wohnungsbauprämie wird nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung nach siebenjähriger Mindestlaufzeit ausgezahlt. Riester-Zulagen – 175 Euro Grundzulage für Alleinstehende, 300 Euro Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder – müssen bei vorzeitiger Auszahlung vollständig zurückerstattet werden. Eine Ausnahme: Bei vor 2009 abgeschlossenen Verträgen besteht keine Pflicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung. Alternativ ist eine Übertragung in einen anderen riesterfähigen Sparplan möglich.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Die Zuteilungsreife hängt von drei Kriterien ab: dem Mindestsparguthaben (bis zu 50 Prozent der Bausparsumme), der Mindestsparzeit (durchschnittlich 1,5 Jahre) sowie der Mindestbewertungszahl für eine faire Zuteilung. Durchschnittlich erreichen Bausparverträge nach etwa sieben Jahren die Zuteilungsreife. Die Zuteilungstermine erfolgen meist quartalsweise. Per Wahlzuteilung lässt sich das Darlehen bereits bei 25 Prozent Ansparquote früher abrufen, allerdings zu höheren Zinsen.

Welche Angaben muss das Kündigungsschreiben enthalten?

Um die Bausparkasse Guthaben auszahlen zu lassen, muss das Kündigungsschreiben folgende Pflichtangaben enthalten: die Vertragsnummer (Bausparnummer), den vollständigen Namen und die Adresse des Bausparers, das gewünschte Kündigungsdatum sowie die Kontoverbindung für die Überweisung. Der Versand per Einschreiben sichert den Nachweis der fristgerechten Zustellung. Die Kündigung muss zwingend schriftlich per Post oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen – eine E-Mail reicht nicht aus.

Welche Kosten entstehen bei vorzeitiger Kündigung?

Bei vorzeitiger Kündigung können mehrere Kostenpositionen anfallen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 0,5 bis 1 Prozent der Bausparsumme pro Monat bei verkürzter Kündigungsfrist. Zudem werden bereits gezahlte Abschlussgebühren nicht erstattet – diese variieren je nach Bausparkasse erheblich: BHW berechnet 1 Prozent, Wüstenrot 1,50 Prozent, Schwäbisch Hall und Badenia jeweils 1,60 Prozent, LBS regional zwischen 1,00 und 1,60 Prozent. Einige Tarife ziehen zusätzlich einen Diskont von zwei Prozent des angesparten Guthabens ab. Auch der Verlust staatlicher Förderungen ist als Kostenfaktor einzukalkulieren.

Lohnt sich die Auszahlung des Bausparvertrags im Vergleich zu Alternativen?

Die Rentabilität der Auszahlung hängt von der individuellen Situation ab. Bausparverträge erzielen meist nur 0,1 Prozent Rendite jährlich, während Tagesgeld und Festgeld aktuell über 2,5 Prozent Zinsen bieten. Globale Aktienfonds erzielten laut BVI durchschnittlich 6,6 Prozent Rendite über sechs Jahre. Wer keinen Immobilienwunsch verfolgt, fährt mit der Auszahlung und einer Umschichtung in renditestärkere Anlageformen in der Regel besser. Bei geplantem Immobilienerwerb hingegen sind Bauspardarlehen unter 50.000 Euro häufig sinnvoll, da Banken solche Kleinkredite oft ablehnen und die Darlehenszinsen unter dem aktuellen Marktzinsniveau liegen.

Kann die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigen?

Die Bausparkasse darf Altverträge mit hohen Zinsen gemäß BaFin-Regelung kündigen, wenn die Bausparsumme komplett angespart wurde oder der Vertrag seit über zehn Jahren zuteilungsreif ist, ohne dass ein Darlehen abgerufen wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Kündigungsrecht in den Urteilen XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate gemäß Paragraf 489 BGB. Betroffene Bausparer können sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Ansprechpartner für Beschwerden melden.

Wie funktioniert die Teilung eines Bausparvertrags bei der Auszahlung?

Die Teilung der Bausparsumme ermöglicht eine flexible Bausparvertrag Guthabenauszahlung bei gleichzeitigem Erhalt eines Restvertrags. Ein Vertrag über 100.000 Euro mit 20.000 Euro angespartem Guthaben lässt sich beispielsweise in einen 40.000-Euro- und einen 60.000-Euro-Vertrag aufteilen. Der bereits besser besparte Teilvertrag kann dann schneller zur Auszahlung gebracht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Herabsetzung der Bausparsumme – allerdings wird die Abschlussgebühr für den wegfallenden Teil nicht erstattet. Diese Optionen bieten sich besonders an, wenn nur ein Teil des Guthabens benötigt wird.

Wie beantragt man die Auszahlung bei der Bausparkasse?

Um die Bausparen Auszahlung beantragen zu können, bestehen zwei Wege. Bei Zuteilungsreife reagiert der Bausparer auf den von der Bausparkasse zugesandten Zuteilungsantrag und wählt die Option der reinen Guthabenauszahlung. Ohne Antwort läuft der Vertrag automatisch weiter. Bei gewünschter vorzeitiger Auszahlung ist eine schriftliche Kündigung per Post oder Fax mit Unterschrift erforderlich. Die Bausparkasse fragt während der Bearbeitung nach dem gewünschten Auszahlungskonto. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist wird das angesparte Guthaben abzüglich eventueller Abzüge auf das angegebene Konto überwiesen.

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