{"id":147417,"date":"2023-05-29T21:49:08","date_gmt":"2023-05-29T19:49:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.finanzfans.info\/?p=147417"},"modified":"2024-02-25T16:08:39","modified_gmt":"2024-02-25T15:08:39","slug":"immobilien-teilverkauf-schnelles-geld-fuer-eigenheimbesitzer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftsnachrichten.org\/altersvorsorge\/immobilien-teilverkauf-schnelles-geld-fuer-eigenheimbesitzer\/","title":{"rendered":"Immobilien-Teilverkauf: Schnelles Geld f\u00fcr Eigenheimbesitzer?"},"content":{"rendered":"\n
Eine Immobilie zu besitzen \u2013 sei es nun ein Haus im Gr\u00fcnen oder auch eine Eigentumswohnung im Herzen der Innenstadt \u2013 bringt f\u00fcr den Eigent\u00fcmer bekanntlich zahlreiche Vorteile mit sich. Da es sich bei diesen selbstgenutzten Wohnimmobilien jedoch um ein sogenanntes gebundenes Verm\u00f6gen handelt, hat der Besitzer bis auf den Verkauf quasi keine M\u00f6glichkeit, um mit der Immobilie Geld zu verdienen. Dieser Umstand hat sich im Jahre 2018 allerdings ge\u00e4ndert, da seitdem ein Teilverkauf der eigenen vier W\u00e4nde m\u00f6glich ist \u2013 zum Beispiel um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken, sich eine teure Anschaffung auch ohne einen Kredit leisten zu k\u00f6nnen oder um schlicht und einfach die eigene Altersvorsorge aufzubessern. Aber wie funktioniert dieser Immobilien-Teilverkauf denn eigentlich genau? Und welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?<\/p>\n\n\n\n
Bei einem Immobilien-Teilverkauf hat der Eigent\u00fcmer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung die M\u00f6glichkeit, einen gewissen Anteil der Wohnimmobilie zu verkaufen, ohne daf\u00fcr den Traum von den eigenen vier W\u00e4nden<\/a> aufgeben zu m\u00fcssen. Allerdings funktioniert dieses System nur unter gewissen Voraussetzungen: Zum einen muss der Eigent\u00fcmer in der Regel mindestens 60 Jahre alt sein, was den Teilverkauf vor allem f\u00fcr Senioren attraktiv macht. Zum anderen k\u00f6nnen auf diesem Wege nur maximal 50 Prozent der Immobilie verkauft werden. Dar\u00fcber hinaus muss der Kaufpreis \u2013 auch Transaktionsvolumen genannt \u2013 mindestens 100.000 Euro betragen. Der Teilverkauf ist dementsprechend also nicht m\u00f6glich, wenn der Verkehrswert des Objektes bei 200.000 Euro oder darunter liegt. Dazu ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn der Wert der Immobilie auf 350.000 Euro gesch\u00e4tzt wird, m\u00fcssten mindestens rund 30 Prozent (im Wert von 105.000 Euro) an den Teilverkauf-Anbieter ver\u00e4u\u00dfert werden.<\/p>\n\n\n\n Um das Prinzip des Teilverkaufes m\u00f6glichst einfach verdeutlichen zu k\u00f6nnen, setzten wir auf das Fachwissen eines Experten aus Niedersachsen, der einen fiktiven Immobilien-Teilverkauf in Hameln<\/a> beispielhaft dazu nutzt, um die verschiedenen Vor- und Nachteile etwas n\u00e4her zu erl\u00e4utern: Die Eheleute M\u00fcller, beide Ende 60 und seit einigen Jahren im Ruhestand, wohnen bereits schon fast ihr ganzes Leben lang in ihrem Einfamilienhaus am Rande der Innenstadt des bekannten Rattenf\u00e4ngers. Die Rente reicht zwar gerade so aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken, doch f\u00fcr einen Urlaub oder gar den Kauf eines neuen Autos reichen die finanziellen Mittel leider nicht. Einen teuren Kredit will das Ehepaar verst\u00e4ndlicherweise keinesfalls aufnehmen \u2013 und auch der Verkauf der rund 400.000 Euro teuren Immobilie kommt nicht infrage, da beide nicht aus ihrer gewohnten Umgebung wegziehen m\u00f6chten. Bei der Suche nach potentiellen Alternativen st\u00f6\u00dft das Paar auf den Immobilien-Teilverkauf, der auf den ersten Blick genau das verspricht, was den beiden vorschwebt:<\/p>\n\n\n\n Sie k\u00f6nnen aufgrund des vertraglich zugesicherten Nie\u00dfbrauchrechtes auch weiterhin in den eigenen vier W\u00e4nden wohnen bleiben, erhalten bis zu 200.000 Euro (sprich 50 Prozent des Geb\u00e4udewertes) als direkte Einmalzahlung f\u00fcr die Altersvorsorge<\/a>, bleiben bis an ihr Lebensende Miteigent\u00fcmer \u2013 wodurch sie im Falle eines sp\u00e4teren Komplettverkaufes auch weiterhin von einer eventuellen Wertsteigerung profitieren k\u00f6nnen \u2013 und behalten dar\u00fcber hinaus auch die komplette Entscheidungshoheit \u00fcber die Immobilie. Allerdings gibt es dabei auch den einen oder anderen Nachteil. So m\u00fcssen die Eheleute zum einen jeden Monat eine sogenannte Nutzungspauschale an den Teilverkauf-Anbieter entrichten (in der Regel rund 200 bis 300 Euro). Zum anderen muss das Paar s\u00e4mtliche Instandhaltungs-, Sanierungs- und Renovierungskosten komplett aus der eigenen Tasche bezahlen, obwohl der Anbieter Miteigent\u00fcmer ist. Und im Erbfall haben die Nachkommen zwar ein Vorkaufsrecht<\/a> auf den ver\u00e4u\u00dferten Teil der Immobilie, doch liegt der R\u00fcckkaufpreis aufgrund der voraussichtlichen Wertsteigerung meist deutlich \u00fcber dem, was der Verkauf urspr\u00fcnglich eingebracht hat.<\/p>\n\n\n\n Im ersten Schritt nach der Kontaktaufnahme mit dem Teilverkauf-Anbieter erfolgt eine Wertermittlung des betreffenden Wohnobjektes durch einen qualifizierten Gutachter. Der auf diese Weise ermittelte Wert bestimmt dann, wie viel dem Verk\u00e4ufer auf Grund der genannten 50-Prozent-Regelung maximal ausgezahlt werden kann. Nun entscheidet der Verk\u00e4ufer, wie gro\u00df der zu ver\u00e4u\u00dfernde Anteil sein soll und schlie\u00dft danach den Vertrag mit dem Anbieter ab. Im n\u00e4chsten Schritt wird die vereinbarte Summe auf das Konto des Eigent\u00fcmers \u00fcberwiesen und das Nie\u00dfbrauchrecht in das Grundbuch der Immobilie eingetragen.<\/p>\n\n\n\n Ab diesem Moment zahlt der Verk\u00e4ufer dann die monatliche Nutzungspauschale und kann entweder wie gewohnt auch weiterhin in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben, oder das Objekt vermieten. Und falls sich der Eigent\u00fcmer zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt doch noch f\u00fcr den Komplettverkauf entscheiden sollte, wird ihm der Verkaufspreis anteilig ausgezahlt (beispielsweise 60 Prozent des Verkaufswertes, falls vorher bereits schon 40 Prozent teilverkauft wurden). Aber Achtung: In diesem Fall f\u00e4llt je nach Anbieter ein sogenanntes Abwicklungs- respektive Durchf\u00fchrungsentgelt an, bis zu sieben Prozent des Gesamtverkaufspreises ausmachen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Eine Immobilie zu besitzen \u2013 sei es nun ein Haus im Gr\u00fcnen oder auch eine Eigentumswohnung im Herzen der Innenstadt \u2013 bringt f\u00fcr den Eigent\u00fcmer bekanntlich zahlreiche Vorteile mit sich. 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Und wie l\u00e4uft der Immobilien-Teilverkauf genau ab?<\/h2>\n\n\n\n