Der AVGS – Wer kann wie viel sparen?

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eines der häufigsten und erfolgreichsten Förderinstrumente für Ausbildungs- und Arbeitssuchende. Der Gutschein bietet auch erhebliche finanzielle Vorteile, da die Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme in voller Höhe von der Arbeitsagentur übernommen werden. Dadurch können Arbeitssuchende ihre Chancen auf berufliche Wiedereingliederung verbessern und gleichzeitig ihr Portemonnaie entlasten.

Beruflicher Wiedereinstieg – ein langer und schwieriger Weg

Davon kann wohl jeder Arbeitssuchender ein Lied singen. Die Wiedereinstieg in den Beruf ist ein langer und schwieriger Prozess, in den man viel Arbeit, Zeit und Geduld investieren muss. 

Das Erfolgsrezept für die Jobsuche sind eine gute Eigenvermarktung und Selbstpräsentation. Das A und O sind ein souveränes und selbstsicheres Auftreten und ein professionelles äußeres Erscheinungsbild bei potentiellen zukünftigen Arbeitgebern. Das gilt sowohl für persönliche Vorstellungsgespräche mit Personalchefs als auch für die Gestaltung von aussagekräftigen Bewerbungsanschreiben und Lebensläufen. Hier sollte man – idealerweise schon beim ersten Mal – mit seiner Persönlichkeit und seinen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen überzeugen. Denn es gibt keine zweite Chance für einen ersten guten Eindruck, wie ein altbekanntes deutsches Sprichwort besagt. 

Egal, ob richtige Bewerbungsstrategie oder berufliche Weiterbildung – es gibt viele verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen, mit denen Arbeitssuchende auf die berufliche Wiedereingliederung vorbereitet werden können.

Der AVGS – Förderung von beruflicher Weiterbildung

Eines der meistgenutzten und effektivsten Förderinstrumente für Arbeitssuchende ist der von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellte Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieser bietet gleich mehrere verschiedene Fördermaßnahmen für Ausbildungs- und Arbeitssuchende. 

Mittlerweile haben auch viele private und öffentliche Aus- und Weiterbildungsanbieter die ständig steigende Nachfrage nach AVGS im Arbeits- und Berufsleben erkannt und sich auf diesen neuen Arbeitsmarkttrend eingestellt. Sie haben inzwischen ihre umfangreichen beruflichen Aus- und Weiterbildungsprogramme um verschiedene Fördermöglichkeiten aus dem AVGS erweitert. Heutzutage können Arbeitnehmer verschiedene Bildungsmaßnahmen aus dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Anspruch nehmen und dadurch ihre Job- und Karrierechancen erheblich verbessern. 

Im Folgenden bekommt Ihr eine Überblick über die vielen verschiedenen Vorteile, die der AVGS  für Ausbildungs- und Arbeitssuchende bietet.  

Fördermöglichkeiten des AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter ausgestellt. Gefördert werden Weiterbildungen mit einer Dauer von bis zu 8 Wochen. Der AVGS kann für insgesamt vier verschiedene Bildungsmaßnahmen genutzt werden: das Bewerbungcoaching oder die berufliche Weiterbildung bei einem Bildungsräger mit AZAV-Zertifikat, eine betriebliche Trainingsmaßnahme von 6 bis 8 Wochen in einem Unternehmen oder eine Jobvermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler mit AZAV-Zertifizierung. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist ein bundesweit anerkanntes staatliches Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich.

Bewerbungscoaching (AVGS-MAT)

Das Bewerbungstraining ist genau auf die Stärken und Kompetenzen, die Lebenssituation, die Persönlichkeit, die Ausbildung und die Berufserfahrung eines Arbeitssuchenden zugeschnitten.

Im Rahmen dieses individuellen Bewerbungstrainings nimmt der Coach die Selbstpräsentation eines Arbeitssuchenden im Bewerbungsprozess kritisch unter die Lupe. Dabei erhält der Arbeitssuchende vom Trainer professionelle Unterstützung und nützliche Tipps für die Optimierung seiner Eigenvermarktung während des Bewerbungsprozesses. 

Diese Verbesserungsvorschläge betreffen sowohl persönliche als auch formale Kriterien für eine erfolgreiche Bewerbung. Sie umfassen z.B. das Erstellen von aktuellen, kompetenzorientierten und zielführenden Bewerbungsunterlagen mit einem persönlichen, ansprechenden Bewerbungsanschreiben und einem professionellen, aussagekräftigen Lebenslauf, das Definieren einer individuellen Bewerbungsstrategie unter Berücksichtigung der eigenen beruflichen Ziele und Stärken und die gezielte, individuelle Vorbereitung auf verschiedene Geprächssituationen bei Vorstellungs- und Bewerbungsgesprächen.

Berufliche Weiterbildungen (AVGS-MAT)

Ausbildungs- und Arbeitssuchende können an einer berufliche Weiterbildung teilnehmen und dadurch ihre Job- und Karrierechancen wesentlich verbessern. Die beruflichen Weiterbildungen decken eine Vielzahl von unterschiedlichen Themenbereichen und Ausbildungsinhalten wie SAP-Software, Medien und Kommunikation, Fremdsprachen, EDV-Anwendungen, Marketing und Vertrieb und Management ab.

Betriebliche Trainingsmaßnahme in einem Unternehmen (AVGS-MAG)

Arbeitssuchende können im Rahmen eines unbezahlten Praktikums in einem Unternehmen an einer betrieblichen Bildungsmaßnahme mit einer Dauer von 6 Wochen bis 8 Wochen teilnehmen und sich in diesem Zeitraum durch „Training on the job“ für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in dieser Firma qualifizieren. Nach Abschluß der Trainingsmaßnahme können sie vom Unternehmen übernommen werden. 

Jobvermittlung durch privaten Arbeitsvermittler (AVGS-MPAV)

Arbeitssuchende können durch einen privaten Jobvermittler in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen vermittelt werden.

Geld sparen durch Kostenübernahme mit dem AVGS 

Ein AVGS bietet aber auch eine erhebliche finanzielle Entlastung. Mit einem AVGS werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme zu 100 % von der Arbeitsagentur übernommen, so dass Arbeitssuchende ihren eigenen Geldbeutel schonen und richtig Geld sparen können. 

Der AVGS ist – je nach der konkreten Berufs- und Lebenssituation des Arbeitssuchenden – mit unterschiedlich hohen Fördersummen dotiert. Seit dem Jahre 2013 beträgt die Höhe der Fördersumme für Erwachsene in der Regel 2.000 Euro. Für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen kann diese Fördersumme auf 2.500 Euro erhöht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur auch noch die Fahrtkosten und die Kosten für eine Kinderbetreuung übernehmen. Somit können Ausbildungs- und Arbeitssuchende mit einem geringen Budget neben vielen anderen Möglichkeiten der finanziellen Entlastung wie dem Senken von Energiekosten und dem Kündigen von unnötigen Versicherungen u.a. auch beim AVGS von einem hohen Einsparpotenzial profitieren.

Beantragung und Nutzung des AVGS

Ausbildungs- und Arbeitssuchende können den AVGS schnell und einfach beantragen und nutzen. Zunächst wird mit dem zuständigen Berater der regionalen Arbeitsagentur oder des örtlichen Jobcenters geklärt, ob ein Rechtsanspruch auf einen AVGS besteht. Für einen solchen Rechtsanspruch müssen Arbeitssuchende mehrere formale Kriterien erfüllen. So müssen förderungswürdige Anstragssteller Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gewesen sein und bislang noch nicht erfolgreich vermittelt worden sein. Bei positiven Bescheid kann der AVGS ausgestellt und für eine der vier angebotenen Fördermaßnahmen eingelöst werden. Der AVGS ist normalerweise für drei Monate befristet. Der Verwendungszweck und die Gültigkeitsdauer werden auf dem Gutschein vermerkt.

Jede der vier Fördermaßnahmen des AVGS wird mit der Arbeitsagentur auf unterschiedliche Weise abgerechnet. Beim Bewerbungscoaching und der beruflichen Weiterbildung erhält der Bildungsträger vom Arbeitssuchenden den AVGS ausgehändigt und bekommt bei der Arbeitsagentur gegen Vorlage desselben die entsprechenden Kosten erstattet. Im Falle der Jobvermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler erhält dieser vom Arbeitssuchenden nach einem mindestens sechswöchigen Arbeitsverhältnis den AVGS und bekommt bei der Arbeitsagentur gegen Vorlage desselben die Kosten für die erfolgreiche Arbeitsvermittlung erstattet. Bei der betrieblichen Trainingsmaßnahme reicht das Unternehmen nach Beendigung des unbezahlten Praktikums einen Antrag auf Erstattung der Personalkosten bei der Arbeitsagentur ein und bekommt diese erstattet. 

Quelle der Informationen: Oliver Böhme, Movida GmbH